Die IPU Berlin verfügt über ein umfassendes Netzwerk an Partnerhochschulen und möchte alle IPU-Studierenden dazu ermutigen, im Rahmen ihres Studiums ein oder sogar zwei Semester im Ausland zu verbringen. Eine einmalige Möglichkeit, seine Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen auszubauen, sich akademisch und persönlich weiterzuentwickeln und neue Freundschaften zu schließen!
Im Folgenden finden Sie nützliche Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Stipendienprogramme Erasmus+ und PROMOS.
Sollten noch Fragen offen bleiben, dann wenden Sie sich gerne an: international(at)ipu-berlin.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Das Programm richtet sich an Studierende, die das erste Studienjahr abgeschlossen haben und ein Auslandstudium im Umfang von 3 bis 12 Monaten an einer Partnerhochschule der IPU Berlin absolvieren wollen. Interessierten Bachelorstudierenden wird empfohlen, einen Auslandsaufenthalt im 5. oder 6., Masterstudierenden im 3. oder 4. Fachsemester zu absolvieren. Andere Auslandsaufenthalte sind auch möglich, bedürfen aber einer genaueren Absprache.
Wichtig: Studierende, die für ihren Auslandsaufenthalt eine finanzielle Förderung erhalten, müssen mind. Kurse im Umfang von 10 ECTS an der Gasthochschule absolvieren!
Je nach Land und Förderprogramm (Erasmus+ Programmländer, Erasmus+ Partnerländer oder PROMOS) können Studienaufenthalte mit derzeit 490 – 700 Euro monatlich gefördert werden.
Die finanzielle Förderung von Studienaufenthalten innerhalb des EU-Förderprogramms Erasmus+ Programmländer orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern:
Aufenthalte im Rahmen des EU-Förderprogramms Erasmus+ Partnerländer (derzeit: Bosnien-Herzegowina) werden mit einer monatlichen Förderung in Höhe von 700 Euro und einem Reisekostenzuschuss von 275 Euro unterstützt.
Studienaufenthalte an Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland können im Rahmen des DAAD-Förderprogramms PROMOS mit einem monatlichen Teilstipendium oder Reisekostenzuschuss gefördert werden.
Eine Übersicht über die Partneruniversitäten der IPU Berlin finden Sie hier.
BEWERBUNGSFRISTEN:
Falls nach Ablauf der Fristen noch freie Plätze zur Verfügung stehen sollten, wird ein Nachrückverfahren eröffnet.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN:
Bitte schicken Sie alle Unterlagen ausschließlich per E-Mail und nach Möglichkeit in einem PDF-Dokument an: international(at)ipu-berlin.de
AUSWAHLVERFAHREN:
Das International Office der IPU Berlin nimmt die Bewerbungen entgegen und überprüft die Förderbarkeit der Bewerber_innen nach formalen Gesichtspunkten. Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Studienplätze im Ausland zur Verfügung stehen, tritt eine von der Hochschulleitung einbestellte Kommission zusammen, die ein Ranking der Bewerbungen vornimmt.
Folgende Kriterien finden dabei Berücksichtigung:
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an der IPU unterliegt einem strukturierten und transparenten Verfahren, das für alle Studierenden gleichermaßen Anwendung findet. Die IPU orientiert sich dabei insbesondere an den von der HRK veröffentlichten Kriterien für gute Anerkennung und gute Anerkennungsverfahren.
Grundsätzlich gilt für alle im Ausland erworbenen Studienleistungen:
Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
Hier finden Sie den umfassenden "Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen" an der IPU.
Um an einer Partneruniversität der IPU studieren zu dürfen, benötigen Sie unbedingt einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere in Form einer Auslandskrankenversicherung.
Innerhalb der EU reicht oft Ihre deutsche Krankenversicherung aus, die in der Regel auch innerhalb der anderen EU-Länder gültig ist. Wir empfehlen Ihnen jedoch, ggf. eine Zusatzversicherungen abzuschließen, da die deutsche Krankenkasse hier nur eingeschränkten Versicherungsschutz bietet.
Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU wird in der Regel eine Zusatzversicherung benötigt. Mit manchen nicht-EU-Ländern besteht ein bilaterales Versicherungsabkommen, sodass auch hier die deutsche Krankenversicherung ausreicht. Das erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherung.
Hinweis: Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen im Ausland abgedeckt werden und schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab, die z.B. auch einen Rücktransport im Krankheitsfall beinhaltet.
Weitere Informationen:
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit auf einen Studienaufenthalt in einem Erasmus+ Programmland nehmen und dort während des Aufenthalts alleinerziehend sind, können zusätzliche Fördermittel als Pauschale erhalten.
Studierende mit einem GdB von mindestens 30 können im Rahmen der Programms Erasmus+ Partner- sowie Erasmus+ Programmländer eine pauschale Aufstockung der monatlichen Förderrate erhalten. Ab einem GdB von mindestens 50 kann die IPU einen personenbezogenen Antrag stellen, um durch den Auslandsaufenthalt anfallende Mehrkosten von bis zu 10.000 Euro zu decken. Dieser Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.