Internationales

IPU "Study Abroad"-Programm

Studiere für ein oder zwei Semester mit einem Stipendium im Ausland!


Die IPU Berlin verfügt über ein umfassendes Netzwerk an Partnerhochschulen und möchte alle IPU-Studierenden dazu ermutigen, im Rahmen ihres Studiums ein oder sogar zwei Semester im Ausland zu verbringen. Eine einmalige Möglichkeit, seine Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen auszubauen, sich akademisch und persönlich weiterzuentwickeln und neue Freundschaften zu schließen!

Im Folgenden finden Sie nützliche Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie den zur Verfügung stehenden finanziellen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Stipendienprogramme Erasmus+ und PROMOS.

Sollten noch Fragen offen bleiben, dann wenden Sie sich gerne an: international(at)ipu-berlin.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

An wen richtet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an Studierende, die das erste Studienjahr abgeschlossen haben und ein Auslandstudium im Umfang von 3 bis 12 Monaten an einer Partnerhochschule der IPU Berlin absolvieren wollen. Interessierten Bachelorstudierenden wird empfohlen, einen Auslandsaufenthalt im 5. oder 6., Masterstudierenden im 3. oder 4. Fachsemester zu absolvieren. Andere Auslandsaufenthalte sind auch möglich, bedürfen aber einer genaueren Absprache.

Wichtig: Studierende, die für ihren Auslandsaufenthalt eine finanzielle Förderung erhalten, müssen mind. Kurse im Umfang von 10 ECTS an der Gasthochschule absolvieren!

Welche Leistungen umfasst das Programm?

  • Sie erhalten eine finanzielle Förderung für die Dauer des Auslandsstudiums.
  • Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können für Ihr Studium an der IPU Berlin anerkannt werden.
  • Sie zahlen nur die Studiengebühren der IPU Berlin weiter, Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen.
  • Alle IPU-Studierenden, die im Rahmen des Austauschprogramms ein ganzes Semester im Ausland studiert und ECTS-Punkte zur Anerkennung an der IPU erworben haben, erhalten auf Antrag ein studiengebührenbefreites Verlängerungssemester.

Weitere Wichtige Informationen

Je nach Land und Förderprogramm (Erasmus+ Programmländer, Erasmus+ Partnerländer oder PROMOS) können Studienaufenthalte mit derzeit 490 – 700 Euro monatlich gefördert werden.

Die finanzielle Förderung von Studienaufenthalten innerhalb des EU-Förderprogramms Erasmus+ Programmländer orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern:
 


Aufenthalte im Rahmen des EU-Förderprogramms Erasmus+ Partnerländer (derzeit: Bosnien-Herzegowina) werden mit einer monatlichen Förderung in Höhe von 700 Euro und einem Reisekostenzuschuss von 275 Euro unterstützt.

Studienaufenthalte an Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland können im Rahmen des DAAD-Förderprogramms PROMOS mit einem monatlichen Teilstipendium oder Reisekostenzuschuss gefördert werden.

 

Eine Übersicht über die Partneruniversitäten der IPU Berlin finden Sie hier.

BEWERBUNGSFRISTEN:

  • Für das Wintersemester: 31. Januar (Eingang der Bewerbung im International Office)
  • Für das Sommersemester: 31. Juli (Eingang der Bewerbung im International Office)


Falls nach Ablauf der Fristen noch freie Plätze zur Verfügung stehen sollten, wird ein Nachrückverfahren eröffnet.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN:

  • Bewerbungsbogen
  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  • Lebenslauf
  • Notenübersicht
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Sprachnachweis in der Unterrichtssprache der Gasthochschule (kann nachgereicht werden)


Bitte schicken Sie alle Unterlagen ausschließlich per E-Mail und nach Möglichkeit in einem PDF-Dokument an: international(at)ipu-berlin.de

AUSWAHLVERFAHREN:
Das International Office der IPU Berlin nimmt die Bewerbungen entgegen und überprüft die Förderbarkeit der Bewerber_innen nach formalen Gesichtspunkten. Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Studienplätze im Ausland zur Verfügung stehen, tritt eine von der Hochschulleitung einbestellte Kommission zusammen, die ein Ranking der Bewerbungen vornimmt.

Folgende Kriterien finden dabei Berücksichtigung:

  • bisherige Studienleistungen
  • Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes
  • Motivationsschreiben
  • Soziales Engagement

 

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an der IPU unterliegt einem strukturierten und transparenten Verfahren, das für alle Studierenden gleichermaßen Anwendung findet. Die IPU orientiert sich dabei insbesondere an den von der HRK veröffentlichten Kriterien für gute Anerkennung und gute Anerkennungsverfahren.

Grundsätzlich gilt für alle im Ausland erworbenen Studienleistungen:
 

  • Leistungsnachweise aus dem Ausland können nur anerkannt werden, wenn sie von staatlich anerkannten Universitäten stammen (was für alle Partneruniversitäten der IPU der Fall ist).
  • Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn eine Zuordnung zu den an der IPU angebotenen Modulen möglich ist.
  • Innerhalb Europas gelten die Vorgaben des European Credit Transfer Systems (ECTS).


Ablauf des Anerkennungsverfahrens:
 

  • Vor dem Auslandsaufenthalt legen Sie als ersten Schritt die Kurse fest, die Sie an der jeweiligen Gasthochschule im Ausland belegen möchten und besprechen Ihre Kurswahl mit der/dem Anerkennungsbeauftragten der IPU (derzeit: Prof. Dr. Lars Kuchinke). Auf dieser Grundlage füllen Sie dann das sogenannte Learning Agreement (LA) aus, in welchem Sie einerseits die im Ausland gewählten Kurse sowie andererseits die Module, für die diese an der IPU anerkannt werden sollen, eintragen. Das LA wird dann sowohl von Ihnen als auch von der/dem Anerkennungsbeftragten der IPU und der Gasthochschule unterzeichnet und gilt für alle Beteilgten als verbindliche Vereinbarung darüber, dass die gewählten Kurse wie angegeben anerkannt werden können.
  • Sollten sich während des Auslandsaufenthaltes Veränderungen bei der Kurswahl ergeben, dann müssen diese sowohl mit der Gasthochschule als auch mit der IPU abgesprochen und das LA dementsprechend angepasst werden.
  • Nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt die Bestätigung seitens der Gasthochschule, dass Sie die gewählten Kurse tatsächlich erfolgreich absolviert haben, entweder direkt auf dem LA oder durch die Ausstellung einer seperaten Notenübersicht (Transcript of Records; ToR). Die finale Version des LA und das ToR sind dann im Studienbüro einzureichen, welches die Leistungen im CampusNet erfasst.


Hier finden Sie den umfassenden "Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen" an der IPU.

Um an einer Partneruniversität der IPU studieren zu dürfen, benötigen Sie unbedingt einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere in Form einer Auslandskrankenversicherung.

Innerhalb der EU reicht oft Ihre deutsche Krankenversicherung aus, die in der Regel auch innerhalb der anderen EU-Länder gültig ist. Wir empfehlen Ihnen jedoch, ggf. eine Zusatzversicherungen abzuschließen, da die deutsche Krankenkasse hier nur eingeschränkten Versicherungsschutz bietet.

Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU wird in der Regel eine Zusatzversicherung benötigt. Mit manchen nicht-EU-Ländern besteht ein bilaterales Versicherungsabkommen, sodass auch hier die deutsche Krankenversicherung ausreicht. Das erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherung.

Hinweis: Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen im Ausland abgedeckt werden und schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab, die z.B. auch einen Rücktransport im Krankheitsfall beinhaltet.

Weitere Informationen:

 

 

Sonderförderung für Studierende mit Kind

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit auf einen Studienaufenthalt in einem Erasmus+ Programmland nehmen und dort während des Aufenthalts alleinerziehend sind, können zusätzliche Fördermittel als Pauschale erhalten.

Sonderförderung für Studierende mit Behinderung

Studierende mit einem GdB von mindestens 30 können im Rahmen der Programms Erasmus+ Partner- sowie Erasmus+ Programmländer eine pauschale Aufstockung der monatlichen Förderrate erhalten. Ab einem GdB von mindestens 50 kann die IPU einen personenbezogenen Antrag stellen, um durch den Auslandsaufenthalt anfallende Mehrkosten von bis zu 10.000 Euro zu decken. Dieser Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität eingereicht werden.