Aufenthalte im Ausland von mindestens einem Monat, die der Anfertigung von Studien- oder Abschlussarbeiten (Projektarbeiten) dienen, können durch das DAAD-Förderprogramm PROMOS in Form von Reisekostenzuschüssen und/oder einer monatlichen Teilstipendienrate gefördert werden.
Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann.
Das International Office nimmt die Bewerbungen entgegen und überprüft die Förderbarkeit der Bewerber_innen nach formalen Gesichtspunkten. Im Anschluss erfolgt eine Begutachtung durch die Kommission Internationales, welche die Stipendien vorrangig nach den Kriterien Notendurchschnitt und Motivation vergibt.
Die Bewerbungsfrist für Förderungen von Sprachkursen im Ausland ist jeweils der 30.11. für das erste Jahreshälfte des Folgejahres (Förderbeginn 01.01.-30.06.) und der 30.04. für die zweite Jahreshälfte (Förderbeginn 01.07.-31.12.).
Mögliche Visakosten und die Kosten zu Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung werden nicht übernommen. Gleichwohl muss der Versicherungsschutz vor Antritt der Reise nachgewiesen werden.