Nach einem Erstkontakt in der telefonischen Sprechstunde findet gegebenenfalls ein Erstgespräch in unserer Psychotherapeutischen Hochschulambulanz statt. Hier können gemeinsam weitere Schritte zur Diagnostik sowie zur ambulanten, stationären und/oder psychosozialen Behandlung besprochen werden.
Je nach Stand unserer Warteliste können wir Patient:innen eine Behandlung in unserer Ambulanz anbieten. Sie bekommen innerhalb von 4-6 Wochen Bescheid darüber, ob eine Behandlung in unserem Haus stattfinden kann oder werden gegebenenfalls weiter verwiesen.
Die telefonische Sprechstunde ist immer Dienstag 13:00–15:00 Uhr und Freitag 10:30–12:30 Uhr unter folgender Rufnummer zu erreichen:
Tel.: 030 300 117-800.
Die Ambulanz ist gemäß §117 SGB V ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Auch Privatversicherte können die Rechnungen bei ihren Kassen einreichen. Interessent:innen an den Studien der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz wenden sich bitte an die angegebenen Telefonnummern bzw. E-Mailadressen der Studienmitarbeiter:innen unter dem Reiter „Forschung & Lehre“.
Unser Therapieangebot erstreckt sich über drei anerkannte Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie Analytische Psychotherapie) und schließt sämtliche Altersgruppen ein. Wir bieten sowohl Eltern-Säuglings-Kleinkind-Psychotherapie (ESKP – analytisches Verfahren) als auch die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen an. Zudem gehören Gruppentherapien zu unserem Angebot. Die Gespräche können auch in der englischen Sprache durchgeführt werden.
Zusätzlich zu den Psychotherapien in den Richtlinienverfahren arbeiten wir in unserer Ambulanz mit einigen Schwerpunkten, die direkt an die aktuelle Forschung angeschlossen sind. Hierzu zählen:
Traumatherapie
Interdisziplinäre Psychosenpsychotherapie
Eltern-Säuglings-Kleinkind-Psychotherapie
Psychodynamische Gruppenpsychotherapie
Psychische Probleme können jedes Lebensalter betreffen. In unserer Psychotherapeutischen Hochschulambulanz arbeiten Säuglings-, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen, die Säuglinge, Kinder und Jugendliche von 0 Jahren bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Eigens dafür eingerichtete Räumlichkeiten bieten neben der Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen, auch Spielzeug und Material zur kreativen Entfaltung. In der Säuglings- und Kleinkindtherapie nehmen Eltern/Bezugspersonen an den therapeutischen Stunden teil. Ab ca. der Kita- und Schulzeit finden therapeutische Sitzungen, in denen der Fokus auf dem Spiel liegt, allein mit den Kindern statt. Die Eltern/Bezugspersonen werden in eigenen Stunden beraten und in den Prozess einbezogen. Ab dem 16. Lebensjahr (also mit 15 Jahren) können Jugendliche und junge Erwachsene vom Gesetz her selbst entscheiden, ob Eltern und Bezugspersonen am Prozess beteiligt werden. Stimmt die:der Jugendliche zu, finden auch hier regelmäßig beratende Eltern-/Bezugspersonenstunden statt. In der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der IPU Berlin werden Kinder und Jugendliche mit psychodynamischen Verfahren oder Verhaltenstherapie behandelt. Nähere Infos zu den verschiedenen auch für Kinder und Jugendliche angebotenen Verfahren finden Sie weiter unten im Bereich Erwachsene.
Viele Eltern leiden nach der Geburt ihres Kindes unter Niedergeschlagenheit, Selbstzweifeln, Stimmungsschwankungen, ausgeprägten Ängsten oder zwanghaften Gedanken. Andere geraten durch Regulationsschwierigkeiten ihres Kindes an ihre Belastungsgrenzen. In der psychotherapeutischen Sprechstunde für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern können sich Eltern mit ihren Kindern in den ersten Lebensjahren an speziell qualifizierte Therapeut:innen wenden. Aus langjähriger Erfahrung und internationalen Studien ist bekannt, dass eine frühzeitige Eltern-Säugling-Kleinkind-Psychotherapie (ESKP) Entlastung für Eltern und Kinder sowie Unterstützung für die weitere Entwicklung, den Bindungsaufbau und die frühe vorsprachliche Kommunikation bietet. Bei diesem Behandlungsansatz werden Eltern und Kinder gemeinsam behandelt.
In einem ersten Gespräch widmen sich unsere qualifizierten Therapeut:innen Ihren Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Ihrem Kind bis zum dritten Lebensjahr. Bei Interesse können Sie sich in der telefonischen Sprechzeit an unsere Ambulanz wenden – wir versuchen dann, mit Ihnen zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Informationsfolder zur Eltern-Säugling-Kleinkind-Sprechstunde
In der Spätadoleszenz oder im jungen Erwachsenenalter können für diese Phase des Lebens spezifische Konflikte auftreten, die nicht zuletzt mit dem Übergang von der Kindheit ins Erwachsenenalter zu tun haben. In der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der IPU Berlin bieten wir Patient:innen in dieser Zeit des jungen Erwachsenenalters zwischen ca. 18 und 25 Jahren neben der Einzeltherapie auch die psychodynamische Gruppentherapie an.
Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
(Quelle: KBV, Formblatt PTV 10)
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
(Quelle: KBV, Formblatt PTV 10)
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
(Quelle: KBV, Formblatt PTV 10)
An der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der IPU Berlin bieten wir neben Einzeltherapien auch psychodynamische Gruppenpsychotherapien an. Meist sind die Gruppen hinsichtlich Alter und Geschlecht gemischt, doch bieten wir für junge Erwachsene (18-25 Jahre) eigene therapeutische Gruppen an, um den besonderen Anforderungen einer Behandlung für junge Erwachsene gerecht werden zu können.
Die analytische Gruppenpsychotherapie ist eine Langzeitbehandlung in einer wöchentlich stattfindenden Gruppe von 6 bis 9 Teilnehmer:innen.
Da individuelle Symptome meist im Kontext von konflikthaften, sozialen Beziehungen entstehen (z.B. in der Herkunftsfamilie) und wiederum in sozialen Beziehungen sichtbar werden, kann eine analytische Gruppentherapie helfen, die meist unbewussten Beziehungsdynamiken mit Hilfe der Gruppe aus verschiedenen Perspektiven zu verstehen und zu verändern.
Die Gruppe ist ein Resonanzraum, in dem es um den sprachlichen Austausch von Gefühlen in Beziehungen zu anderen geht. In der freien Kommunikation wird sichtbar, wie soziale Beziehungen durch eine verzerrte Wahrnehmung, Vorurteile oder Projektionen auf andere gefärbt sind. In der Gruppe dürfen diese Verzerrungen hinterfragt werden. Neue Beziehungserfahrungen werden möglich, weil die Kommunikation in der Gruppe zu einer besseren Wahrnehmung der Gruppenteilnehmer:innen führt. Durch die Gruppe ist es möglich, die eigene innere Welt besser kennen zu lernen und unterscheiden zu lernen, welche Gefühle aus früheren Beziehungserfahrungen sich in gegenwärtigen Beziehungen wiederholen. Dies ist möglich, weil die Gruppe ein geschützter Raum und gleichzeitig ein sozialer Mikrokosmos ist, in dem unterschiedlichste Menschen mit verschiedensten Lebenserfahrungen zusammentreffen. Eigene Vorurteile, Stereotypien und Ängsten in der Beziehung zu anderen Menschen sind zentrale Themen in der analytischen Gruppenpsychotherapie.
Als Langzeitbehandlung kann an einer analytischen Gruppenpsychotherapie zwei bis vier Jahre teilgenommen werden.
Im Unterschied zur analytischen Gruppenpsychotherapie ist die psychodynamische Gruppentherapie etwas kürzer angelegt (meist zwei Jahre) und fokussiert stärker auf Beziehungsdynamiken im Hier und Jetzt.
In der Psychoseambulanz Berlin – ein Zusammenschluss der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz der IPU Berlin mit der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus (PUK SHK) – werden Patient:innen mit schizophrenen und schizoaffektiven Psychosen behandelt.
Informationsfolder zur Psychoseambulanz Berlin >>>
Zur Website der Psychoseambulanz Berlin >>>
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
(Quelle: KBV, Formblatt PTV 10)
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das perönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben, um z. B. Ängste zu bewältigen, oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen.
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.
(Quelle: KBV, Formblatt PTV 10)
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
(Quelle: KBV, Formblatt PTV 10)
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie" zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
(Quelle: KBV, Formblatt PTV 10)
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.
(Quelle: KBV, Formblatt PTV 10)