VERTRAG ZUR TEILNAHME AN EINER FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG

zwischen der

Internationale Psychoanalytische Universität Berlin gGmbH,

Stromstraße 1, 10555 Berlin

 

und

 

– der teilnehmenden Person–

 

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme an der in der im Anmeldeformular genannten Veranstaltung an der Internationale Psychoanalytische Universität Berlin.

(2) Die IPU Berlin gGmbH ist Rechtsträgerin der gleichnamigen, gemäß den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes, staatlich anerkannten privaten wissenschaftlichen Universität. Sie bietet die Fortbildung auf der Grundlage der „Grundordnung“ und der „Qualitätsordnung für die Fort- und Weiterbildung“ an. Diese Ordnungen sind auf der Seite www.ipu-berlin.de zu finden.

 

 

§ 2 Pflichten, Rechte und Versicherungen der IPU Berlin gGmbH

(1) Die IPU Berlin verpflichtet sich, die Weiterbildung, wie vereinbart durchzuführen.

(2) Die IPU Berlin ist berechtigt, bis zum Beginn der Fortbildung vom Vertrag zurückzutreten, falls die eingegangenen Anmeldungen, für die von dem oder der Teilnehmenden gewählten Fortbildung nicht ausreichen, um die Ziele der Fortbildung zu erreichen und ein umfassendes Angebot zu gewährleisten. Die Entscheidung über den Rücktritt liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Universität.
 

§ 3 Kosten und Entgelte: Fortbildungsgebühren

(1) Als Gegenleistung für die Durchführung der Fortbildung werden von der IPU Berlin Entgelte erhoben. Zusätzliche Gebühren für die Überweisung der Fortbildungsgebühren sind von dem oder der Teilnehmenden selbst zu übernehmen.

(2) Die Gebühren für Fortbildung entsprechen der zum Zeitpunkt der Anmeldung genannten Summe, welche auf der Website der Fortbildung sowie auf der zum Zeitpunkt der Anmeldung ausgestellten Rechnung zu sehen ist.

 

Abweichungen sind bei Ratenzahlung möglich - und sind zusammen mit allen sonstigen jeweils fälligen Gebühren zu den im Anhang genannten Terminen zu entrichten.

  1. Die Fortbildungsgebühren beinhalten die Gebühren für die Kosten der Lehr- und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen, die Nutzung der Räume und Anlagen, die Verwaltungsgebühren und weitere nachfolgend aufgeführte Gebühren.
  • für den laufenden Unterricht entsprechend des Curriculums
  • für die obligatorischen Fortbildungsmaterialien und Handouts
  • für die fachliche, wissenschaftliche und pädagogische Betreuung
  • für die persönliche Fortbildungsberatung
  • für die Ausfertigung von Leistungsnachweisen

In den Fortbildungsgebühren sind nicht enthalten:

  • die Kosten für die Einzel-, Gruppen und die Organisationslehrsupervision
  • die Kosten für zusätzliche Lern- und Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-, Hard- und Software, Nachschlagewerke und Fachliteratur
  • die Fahrt- und Übernachtungskosten für Fortbildungsveranstaltung

 

(4) Die Zahlungspflicht sämtlicher fälligen Entgelte wird nicht durch Nicht-Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, gleich aus welchem Grund, oder sonstige Unterbrechungen der Fortbildungsteilnahme seitens des oder der Teilnehmenden berührt. Die Zahlungspflicht entfällt auch nicht durch einen vorübergehenden Ausfall einzelner Dienste oder Leistungen (z.B. Online-Dienste) bzw. die Zahlungspflicht wird nicht verkürzt, soweit dieser Ausfall die Gesamtleistung im Sinne des § 2 Abs. (1) dieses Vertrages nicht berührt.

§ 4 Rechte und Pflichten des oder der Teilnehmenden

(1) Der oder die Teilnehmende ist zur Einhaltung der jeweils geltenden Fortbildungs- und Gebührenordnungen verpflichtet. Anordnungen der IPU Berlin hinsichtlich der Nutzung der Räume, Ausstattung und Anlagen sowie die Hausordnung sind von ihm/ihr zu beachten.

(2) Der oder die Teilnehmende ist dazu verpflichtet, eigenverantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen; die Versicherungspflicht umfasst die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

(3) Die IPU Berlin ist nach einmaliger schriftlicher Mahnung und anschließender gesonderter Fristsetzung mit Hinweis auf die Folgen berechtigt, eine Einschreibung zu widerrufen bzw. den oder die Teilnehmende aus dem Kurs auszuschreiben oder die Einschreibung abzulehnen. Darüber hinaus ist die IPU Berlin auch ohne Mahnung und Fristsetzung zur Einstellung der vertraglich zugesicherten Leistungen berechtigt, wenn die Gebühren zum Fälligkeitstag nicht oder nicht in voller Höhe dem Konto der IPU Berlin gutgeschrieben sind. Der oder die Teilnehmende hat Änderungen seiner/ihrer Adresse und sonstiger Kontaktdaten unverzüglich der IPU Berlin mitzuteilen.

(4) Er/sie ist sich bewusst, dass unrichtige Angaben die IPU Berlin zur außerordentlichen Kündigung des vorliegenden Vertrages aus wichtigem Grund berechtigen können.

(5) Der oder die Teilnehmende verpflichtet sich zur Nichtweitergabe von Daten, Materialien und Informationen, die nicht veröffentlicht oder ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben worden sind. Im Rahmen des Fortbildungsbetriebes erhaltene Unterlagen oder Seminarmaterialien sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Insbesondere dürfen digitale Materialien nicht für andere als persönliche Zwecke gespeichert werden. In keinem Fall dürfen sie in sozialen Medien geteilt oder sonst wie externen Personen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch nach Abschluss der Fortbildung.

(6) Tritt der oder die Teilnehmende die Fortbildung nicht an oder bleibt er/sie während der Fortbildung fern, so berührt dies nicht die Zahlungsverpflichtungen nach Maßgabe dieses Vertrages bzw. der Gebührenordnung der IPU Berlin. Zertifikate werden nur ausgegeben, wenn der oder die Teilnehmende alle Gebühren nach diesem Vertrag und nach Maßgabe der Gebührenordnung gezahlt hat.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Fortbildung des oder der Teilnehmenden an der Universität  bzw. dem ersten Tag der Fortbildung und wird für die Dauer der Fortbildung nach Maßgabe dieses Vertrages geschlossen.

Der Vertrag endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit dem letzten Tag der Fortbildung und wenn ggf. notwendige Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden und die Bedingungen von § 3 Abs. Satz 2 erfüllt sind.

(2) Vor Beginn der Fortbildung gelten abweichende Regelungen:

  • Der oder die Teilnehmende kann den Vertrag ordentlich bis sechs Wochen vor Beginn der Fortbildung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform per Mail oder Post. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
  • Nach dem Verstreichen dieser Frist kann der oder die Teilnehmende vor Beginn der Fortbildung einen Antrag auf Auflösung des Vertrages stellen, soweit den oder die Teilnehmende wichtige Gründe an der Beendigung der Fortbildung hindern. Die Kündigung bedarf der Schriftform per Mail oder per Post. Die IPU Berlin stimmt einer Aufhebung des Teilnahmevertrages nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu. In jedem Fall hat der oder die Teilnehmende trotz Auflösung die anteiligen Gebühren von mind. 50 % für das Fortbildungswochenende zu entrichten.

(3) Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist schriftlich durch beide Parteien möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In einem solchen Fall sind sämtliche Gebühren bis zum

Ende der Fortbildung zu entrichten, sofern die Kündigung auf Umständen beruht, die nicht von der IPU Berlin zu vertreten sind.

(4) Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist seitens der IPU Berlin insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • wenn der oder die Teilnehmende die Auflagen des mit diesem Vertrag erlassenen Zulassungsbescheids nicht und/oder nicht fristgerecht erfüllt,
  • wenn der oder die Teilnehmende zu den vorgegebenen Fälligkeitsterminen nach einmaliger schriftlicher Mahnung mit der Bezahlung der Gebühren im Rückstand ist (der oder die Teilnehmende ist insoweit verpflichtet, Änderungen der Bankverbindung, der Wohnortadresse und sonstiger Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen, vgl. § 4 Abs. (5), letzter Satz),
  • bei nachgewiesener Täuschung oder Täuschungsversuch,
  • wenn der oder die Teilnehmende eine falsche Identität angegeben hat.

(5) Die ordentliche und die außerordentliche fristlose Kündigung führen zum Ausschluss des oder der Teilnehmenden durch die Universität.

§ 6 Sonstige Bestimmungen

(1) Die IPU Berlin übernimmt keine Haftung für Diebstahl sowie für Personen- und sonstige Sachschäden, die dem oder der Teilnehmenden im Rahmen seiner/ihrer fortbildungsbedingten Anwesenheit in den Räumen der Universität entstehen, es sei denn, die Schäden wurden seitens der IPU Berlin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Sachschäden am Gebäude, an den Einrichtungen sowie an der Ausstattung wird der Verursacher haftbar gemacht.

(2) Die Universität ist berechtigt, die ihr im Rahmen des Teilnahmevertrages bekannt werdenden Daten des oder der Teilnehmenden auch nach dessen/deren Ausscheiden aus der Universität DV-mäßig im Rahmen der Rechte und Pflichten der IPU Berlin auch nach Beendigung des Vertrages zu verarbeiten und zu nutzen.