Die IPU Berlin hat eines ihrer wichtigen Ziele als junge Universität erreicht: Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat ihr das eigenständige Promotionsrecht verliehen. Damit können Absolventinnen und Absolventen nach ihrem Studienabschluss nun auch an der IPU promovieren. Diese Entscheidung folgt einer Empfehlung des Wissenschaftsrates, der die Universität als forschungsstark und universitätsadäquat einstuft.
Neben der Reakkreditierung, also der staatlichen Anerkennung, für weitere fünf Jahre, stellt das Promotionsrecht eine bedeutende Erweiterung des akademischen Angebots der IPU dar. Besonders für angehende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich Psychologie und Psychotherapie eröffnen sich damit neue Perspektiven. Viele Promotionen erfolgen im Rahmen umfassender Forschungsprojekte, wodurch auch die Forschungskapazitäten der IPU weiter gestärkt werden.
In seiner Stellungnahme hebt der Wissenschaftsrat die einzigartige psychoanalytische Ausrichtung der IPU hervor. Diese ergänze nicht nur die Forschungslandschaft staatlicher Universitäten, sondern hebe die IPU zugleich durch ihr spezifisches Profil von diesen ab. Zudem werden die erzielten Fortschritte in den Bereichen Forschung, Lehre, Personal und Infrastruktur gewürdigt.
IPU-Präsident Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz betont die Bedeutung dieser Entwicklung: „Wir sind eine forschungsstarke Universität. Die Verleihung des Promotionsrechts ist für die künftige Profilierung der IPU ein großer und wichtiger Schritt. Wir können jetzt den wissenschaftlichen Nachwuchs vom Studium bis zur Promotion führen und damit eine wichtige universitäre Aufgabe erfüllen.“
Von diesem Meilenstein profitieren nicht nur Studierende und Lehrende, sondern auch zahlreiche nationale und internationale Kooperationspartner der IPU aus Wissenschaft, psychosozialer Versorgung und Kultur. Die IPU stärkt damit ihre Position als führende Institution im Bereich der psychoanalytisch orientierten Forschung und Lehre.