Die Therapie von Eltern mit ihren Säuglingen und Kleinkindern trägt dazu bei, die vorhandenen kindlichen und elterlichen Kompetenzen zu nutzen und eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen. Somit kann verhindert werden, dass sich frühe Störungen verfestigen und die weitere Entwicklung beeinträchtigt wird.
Die neuere Säuglingsforschung sowie klinische Erfahrungen bestätigen dabei die Wichtigkeit von früher Prävention und Intervention. Frühkindliche Verhaltensstörungen können Ausdruck einer sich entwickelnden dysfunktionalen Familiendynamik sein. Das komplexe Bedingungsgefüge von Familien setzt spezifische diagnostische und therapeutische Kompetenzen voraus, die speziell auf Familien mit kleinen Kindern abgestimmt sind und auf die Besonderheiten in der Behandlung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern eingehen.
Psychotherapie in der frühen Kindheit ist eine wissenschaftlich begründete Methode zur Behandlung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, ihren Eltern und anderen Bezugspersonen. Sie dient der Besserung von psychischen und/ oder somatischen Störungen von Säuglingen, Kleinkindern und ihren Bezugspersonen. Psychotherapeutische Begleitung kann bereits während der Schwangerschaft beginnen und kann beim Übergang zur Elternschaft ein wichtiger Baustein in der Prävention späterer Störungen sein.
Die TeilnehmerInnen der Weiterbildung erwerben bei dieser berufsbegleitenden Zusatzqualifizierung unterschiedlichste Kompetenzen in der Diagnostik, Beratung und Therapie. Das Curriculum umfasst neben den aufgeführten Seminaren mindestens fünf Behandlungsfälle unterschiedlichen Alters unter Supervision mit Falldokumentationen sowie ein Abschlusskolloquium und eine Zertifizierung.
Die Curriculum-Standards sind angelehnt an die Richtlinien für Eltern-Säuglings-Kleinkind-Psychotherapie der Gesellschaft für die seelische Gesundheit in der frühen Kindheit (GAIMH).
Direkt zu GAIMH
Die theoretische Weiterbildung umfasst umfangreiches Wissen aus verschiedenen Fachgebieten und beinhaltet folgende Themenbereiche:
Die praktische Weiterbildung umfasst die Behandlung eigener Fälle:
5 supervidierte und abgeschlossene Fälle, davon 2 Beratungsfälle und 3 Psychotherapiefälle (insgesamt mind. 24 Stunden)
Die Supervision sollte bei kooperierenden Supervisorinnen vor Ort durchgeführt werden. Die Honorare werden an die Supervisorinnen bezahlt und sind in den Gebühren der Weiterbildung nicht enthalten.
ca. 120 Doppelstunden Theorie, ca. 1,5 Jahre
Begrenzte Teilnehmerzahl
Zertifizierung
14 Punkte je Modul
Zeit
Freitag: 14:00–19:00 Uhr (3 Doppelstunden)
Samstag: 09:00–19:00 Uhr (5 Doppelstunden)
3.220,– Euro (Ratenzahlung möglich)
Jede Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Eine Abmeldung seitens des/der Teilnehmer/in kann lediglich bis 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen, es muss dann eine Bearbeitungsgebühr von 50,– Euro einbehalten werden. Bei später eingehenden Abmeldungen werden 50% der Teilnahmegebühr einbehalten bzw. schriftlich in Rechnung gestellt. Eine Ersatzperson mit erforderlicher Qualifizierung kann von Ihnen genannt werden.
Absage/Terminveränderungen seitens des Veranstalters
Die Veranstalter haben das Recht, Termine zu präzisieren und Veranstaltungen abzusagen und sind dann verpflichtet, die bereits bezahlte Gebühr anteilig zu erstatten. Ein Wechsel der Referenten/innen kann notwendig sein und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge.
Martin Runge
Ansprechpartner Fort- und Weiterbildung
IPU Berlin
Stromstr. 1 - Raum 4.02
10555 Berlin
Tel.: +49 30 300 117-765
Fax: +49 30 300 117-549
E-Mail: fortbildung(at)ipu-berlin.de
Weiterbildungs-Flyer 2018/19 (PDF)
Weiterbildungs-Flyer 2019/20 (PDF)